Ruanda Flüchtlingskinder

Hilfe für Flüchtlingskinder in Ruanda

Fast 30 000 burundische Kinder leben im Flüchtlingslager Mahama in Ruanda. UNICEF sorgt dafür, dass diese Mädchen und Buben trotz der schwierigen Bedingungen eine Kindheit und eine Zukunft haben. 

Der ostafrikanische Staat Burundi ist geprägt von einem Konflikt, der 2015 in der ehemaligen Hauptstadt Bujumbura begann und sich nach und nach auf die ländlichen Gebiete ausdehnte. Die Furcht vor politischer Verfolgung, aber auch der allgegenwärtige Hunger zwangen seither Hunderttausende Menschen zur Flucht in die Nachbarländer Ruanda, Tansania und Uganda. 

Nahezu 60 000 burundische Flüchtlinge, die Hälfte davon Kinder, haben im Lager Mahama in Ruanda Zuflucht gefunden. Doch Mahama ist kein geeigneter Ort für Kinder. Dicht gedrängt leben sie zusammen mit fremden Menschen in temporären Unterkünften oder Zelten. Weil die Nahrungsmittel im Camp nicht ausreichen, sind viele Kinder gezwungen zu arbeiten. Die wenigen Schulen sind hoffnungslos überfüllt. 
 

UNICEF ist bereits seit 1986 in Ruanda tätig und leistet Nothilfe im Land. In Zusammenarbeit mit anderen UN-Organisationen setzt sich UNICEF dafür ein, dass die Kinder und ihre Familien im Mahama-Lager eine Unterkunft haben, mit Wasser und Nahrungsmitteln versorgt werden, zur Schule gehen können und wenn nötig medizinische Hilfe erhalten. Ausserdem hilft UNICEF bei Familienzusammenführungen von Kindern, die auf der Flucht von ihren Eltern getrennt wurden.  

Im Rahmen dieses Programmes, welches UNICEF Schweiz und Liechtenstein von 2018 bis Dezember 2021 unterstützt hat, wurden Trainingsmodule für Mitarbeitende im Flüchtlingslager entwickelt, um diese im Umgang mit Flüchtlingskindern zu schulen. Weiter wurde der Zugang zu psychosozialen Unterstützungsdiensten für betroffene Kinder, etwa durch verbesserte kinderfreundliche Zonen, ermöglicht.

Um für die Entwicklung und den Schutz der Flüchtlingskinder zu sorgen, hat UNICEF auf nationaler Ebene ein Kinderschutzprogramm implementiert. Damit wird sichergestellt, dass Flüchtlingskinder Zugang zu bestehenden Kinderschutzdiensten in den Gemeinden haben und in das nationale Kinderschutzprogramm aufgenommen werden.