Chad, 2015

UN-Berichterstattung

Die Vereinten Nationen verabschiedeten 1989 die Kinderrechtskonvention (KRK). Bis heute wurde dieses Abkommen von 196 Staaten unterzeichnet und gilt damit als der meistratifizierte internationale Völkerrechtsvertrag. Die Schweiz und Liechtenstein sind also durch die Ratifizierung der Konvention nach internationalem Recht verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen und Rechenschaft darüber abzulegen.

In der Kinderrechtskonvention ist neben den Rechten von Kindern und Jugendlichen auch festgelegt, wie das Prüfverfahren zur Umsetzung der Kinderrechte, das «Staatenberichtsverfahren» ablaufen soll. Es handelt sich bei diesem Prozess um einen Zyklus, der alle fünf Jahre von neuem beginnt. 

Das Staatenberichtsverfahren zeigt Fort- und Rückschritte auf, schafft internationale Vergleichbarkeit und erinnert die Entscheidungstragenden an ihre Verpflichtungen.

Dabei sind folgende Elemente besonders wichtig:

Artikel 44 der Kinderrechtskonvention besagt, dass die unterzeichnenden Staaten alle fünf Jahre einen Bericht vorlegen müssen. In diesem Staatenbericht informiert die Regierung eines Landes den UN-Kinderrechtsausschuss in Genf über Fortschritte aber auch Herausforderungen und Lücken in der Umsetzung der Kinderrechte.

Die Zivilgesellschaft kann in Form eines Alternativ-, NGO- oder Schattenberichts ihre Sicht auf die Kinderrechtssituation im jeweiligen Land einbringen. 
 

Kinder haben die Möglichkeit, die Umsetzung der Kinderrechte aus ihrer Sicht abzubilden, sei es als Teil des Alternativberichtes oder als separater Beitrag. Ihre Wünsche und Anliegen können dem Ausschuss in Form eines schriftlichen Berichts, einer Peer-Recherche, eines Films, von Fallstudien, Illustrationen, Postern oder auf andere Weise mitgeteilt werden.

Zusätzlich zu den Berichten werden sowohl die Zivilgesellschaft wie auch der Staat vom Kinderrechtsauschuss angehört und befragt. 

Im Anschluss formuliert der UN-Kinderrechtsausschuss seine abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen (Concluding Observations) an den jeweiligen Staat, um die Kinderrechte weiter voranzutreiben.

Seit 2019 erfolgt das Staatenberichtsverfahren mittels dem sogenannten vereinfachten Verfahren («simplified reporting procedure»). Dabei erhält der jeweilige Staat vor der Erstellung seines Staatenberichtes eine Frageliste, die sogenannte "List of issues prior to reporting (LOIPR)". Diese enthält bis zu dreissig Fragen mit spezifischen Themenschwerpunkten. Damit sollen die Qualität und der Fokus der Staatenberichte verbessert werden. 


Nicole Hinder,

«Die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft am Staatenberichtsverfahren ist für den UN-Kinderrechtsausschuss von unschätzbarem Wert. Sie bietet eine fundamentale Gelegenheit, die Auswirkungen der staatlichen Massnahmen zur Erfüllung der KRK systematisch zu beurteilen.» 

Nicole Hinder, Child Rights Advocacy, UNICEF Schweiz & Liechtenstein

Wir setzen uns regelmässig im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens für alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz und Liechtenstein ein. Dafür arbeiten wir auch mit Partnerorganisationen zusammen. Wir verfassen Alternativ- und Kinderberichte und nehmen an der Pre-Session sowie Plenary Session teil.

Die «Abschliessenden Bemerkungen» des Kinderrechtsauschusses an die Schweiz und an Liechtenstein sind eine wichtige Basis für unserer Arbeit. 

Die Schweiz durchlief inzwischen bereits das dritte Mal das Staatenberichtsverfahren. Dabei wurden vom UN-Kinderrechtsauschuss wieder etliche Problemfelder für Kinder und Jugendliche identifiziert, aber auch 138 konkrete Empfehlungen an die Schweiz definiert, um Kinderrechte für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Aktuell befindet sich die Schweiz nun zum vierten Mal im Verfahren.  

Als Mitglied des «Netzwerks Kinderrechte Schweiz» engagieren wir uns innerhalb des Netzwerks im Staatenberichtverfahrens. 




Liechtenstein hat den dritten Zyklus des Staatenberichtsverfahrens durchlaufen. 

UNICEF beteiligte sich aktiv daran, durch die Eingabe von Inputs für den Fragenkatalog des Ausschusses, das Verfassen des Alternativ- und Kinderberichts sowie die Teilnahme an der Pre-Session, um nochmals auf bestehende Herausforderungen und Lücken in der Umsetzung der KRK zu verweisen. Im September erfolgte die Überprüfung Liechtensteins durch den Kinderrechteausschuss im Rahmen seiner 94. Session.

In Liechtenstein arbeiten wir eng mit der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) zusammen.



Nicole Hinder

Nicole Hinder,
Bereichsleiterin Child Rights Advocacy

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