Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung. UNICEF Schweiz und Liechtenstein unterstützt die Forderung im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.415, das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf sechzehn Jahre zu senken.
In der UN-Kinderrechtskonvention sind verschiedene Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verankert. Diese fassen den Partizipationsgedanken zusammen, dass die Meinung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Angelegenheiten berücksichtigt werden muss. Damit ist auch der Grundstein für das Recht auf politische Partizipation und staatsbürgerliches Engagement gelegt.
Mit der Einreichung der parlamentarischen Initiative 19.415 von Sibel Arslan folgte ein erster Schritt hin zur wirkungsvollen Umsetzung dieses Rechtes. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) erstellte einen Vorentwurf mit dem Vorschlag, das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter in Art. 136 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung von achtzehn auf sechzehn Jahre zu senken. Am 1. September 2022 hat die SPK ihr Sekretariat beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Damit erhielt auch die Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich zur parlamentarischen Initiative und dem Vorentwurf zu positionieren.
UNICEF Schweiz und Liechtenstein reichte fristgerecht eine Vernehmlassungsantwort ein und nahm sinngemäss wie folgt Stellung: Mit der Annahme der Anpassungen von Art. 136 Abs. 1 BV würde die Schweiz jungen Menschen nachhaltig Gehör schenken und für eine progressive Umsetzung der Kinderrechte einstehen. Auch wenn die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters die partizipatorischen Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht vollumfänglich abdeckt, so ist es ein unabdingbarer Schritt hin zur Verwirklichung dieser Rechte.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort von UNICEF Schweiz und Liechtenstein zur parlamentarischen Initiative 19.415 Arslan hier.