Hausaufgaben für die Schweiz zur verbesserten Umsetzung der Kinderrechte

Zürich 4. Februar 2015 – Heute veröffentlichte der UN-Kinderrechtsausschuss seine «Abschliessenden Bemerkungen» (Concluding Observations) zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz. Die Fortschritte der letzten Jahre werden anerkannt, Bund und Kantone aber auch aufgefordert, ihren Verpflichtungen konsequenter nachzukommen und insbesondere verletzliche Kinder besser zu schützen.
 

Der Ausschuss begrüsst die Fortschritte der Schweiz bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, so beispielsweise die neue Gesetzgebung zur Kinder- und Jugendförderung oder die Bemühungen zur verbesserten Zuständigkeiten für Kinderrechtsfragen in der Bundesverwaltung und in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Auch der verbesserte Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch und die Anstrengungen beim Abbau von Diskriminierungen, unter anderem durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, werden vom Gremium anerkannt.

Gleichzeitig sprechen die Mitglieder des Ausschusses Empfehlungen aus und weisen damit darauf hin, dass die Chancengerechtigkeit für die Kinder in der Schweiz noch nicht gleichermassen gegeben ist. Die Schweiz wird aufgefordert, die noch bestehenden Vorbehalte unter anderem zum Familiennachzug zurückzuziehen. Denn alle Kinder in der Schweiz, unabhängig von ihrem soziokulturellen Hintergrund und in welchem Kanton sie aufwachsen, sollen gleich behandelt werden. Kein Kind darf aufgrund seines ungesicherten Aufenthaltstatus vom Schul-, Ausbildungs- oder Gesundheitssystem ausgeschlossen werden. Dafür braucht es eine bessere Koordination zwischen den Kantonen und adäquate Schutzmassnahmen für besonders verletzliche und gefährdete Kinder – das heisst, für von Gewalt und Armut betroffene Kinder, für unbegleitete, asylsuchende Kinder und für Sans-Papier-Kinder.

Der Ausschuss empfiehlt nachdrücklich, die fragmentierte Datenlage in der Schweiz zu verbessern, damit verletzliche Kinder sichtbar werden und geeignete politische Massnahmen möglich sind. Voraussetzungen dafür sind ein entsprechendes Budget und eine effektive Überprüfung der Massnahmen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Auch sollen Kinderrechte stärker bekannt gemacht werden. Kinder sollen wissen, dass sie Rechte und Pflichten haben, die sie einfordern können, wie beispielsweise das Recht, angehört zu werden. Bei Verletzung ihrer Rechte sollen Kinder die Möglichkeit haben, sich an eine unabhängige Instanz wenden zu können.

«Die Erfassung von Daten im Bereich der Kinderrechte muss noch verbessert werden, damit vulnerable und gefährdete Kinder sichtbar werden und adäquate Politikmassnahmen definiert werden können», betont Elsbeth Müller, Geschäftsleiterin von UNICEF Schweiz. «Eine regelmässige Berichterstattung zur Situation der Kinder in der Schweiz wäre hilfreich für alle Akteure.»

Zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert allen Kindern grundlegende Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die Schweiz hat die Konvention im Jahr 1997 ratifiziert. Im Jahr 2002 gab die Schweizer Regierung erstmals vor einem Gremium von 18 internationalen Kin-derrechtsexperten Auskunft zur Situation der Kinder in der Schweiz. Die aktuellen «Abschliessenden Bemerkungen» sind das Ergebnis der Beratungen des UN-Kinderrechtsausschusses zum Stand der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz aufgrund des Berichtes von 2012. Der Ausschuss tagte am 21. und 22. Januar 2015 in Genf. Die Schweizer Regierung ist aufgefordert, den nächsten Bericht zur Umsetzung der heutigen Empfehlungen am 25. September 2020 vorzulegen.

Link zu den «Abschliessenden Bemerkungen» (Concluding Observations) in Englisch:
http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2fC%2fCHE%2fCO%2f2-4%20ADVANCE%20UNEDITED%20VERSION&Lang=en

Kontakt für Medien:

Simone Isermann
Mediensprecherin
UNICEF Schweiz
Tel. 044 317 22 41
E-Mail: s.isermann@unicef.ch