Können junge Asylsuchende ihr Alter nicht belegen, kommt der Einschätzung durch die Behörden eine entscheidende Bedeutung zu. UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat zusammen mit weiteren Organisationen ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten herausgegeben.
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) – das heisst Asylsuchende, die ohne ihre Eltern oder andere Betreuungspersonen auf der Flucht sind – brauchen ohne Zweifel besonderen Schutz. Das Schweizer Asylrecht sieht deshalb auch spezifische Massnahmen für ihre Betreuung und Unterstützung vor. Das Problem ist jedoch, dass viele junge Männer und Frauen ihr Alter nicht belegen können und die Behörden beurteilen müssen, ob sie als minderjährig einzustufen sind oder nicht.
Die Alterseinschätzung ist ein formelles Verfahren, das für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen hat und deshalb mit grösster Sorgfalt durchgeführt werden muss. Die Entscheidung, ob eine asylsuchende Person als Kind oder als erwachsen beurteilt wird, wirkt sich beispielsweise auf den Zugang zu besonderen Leistungen wie betreutes Wohnen oder Bildung aus. Auch das Asylverfahren wird dadurch beeinflusst.
UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat in Zusammenarbeit mit einer Reihe von weiteren Organisationen die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die es dabei zu beachten gilt. Das Merkblatt berücksichtigt die neuesten und am weitesten entwickelten Richtlinien und Empfehlungen auf internationaler und europäischer Ebene und richtet sich vor allem an Personen, die unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren in der Schweiz vertreten und unterstützen.