Obwohl der indirekte Gegenvorschlag des Ständerats auf Kinderarbeit fokussiert, spricht sich das Komitee für UNICEF Schweiz und Liechtenstein gegen diesen aus. Denn er greift zu kurz.
Am Mittwoch debattiert die grosse Kammer über die Konzernverantwortungsinitiative. Beide Kammern haben eigene Gegenvorschläge zur Initiative vorgelegt. Auf der einen Seite steht der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrats. Dieser lehnt sich an die Initiative an, schränkt aber die Haftung ein. Auf der anderen Seite steht der Gegenvorschlag des Ständerats. Dieser will die Haftung ganz kippen und Sorgfaltspflichten sind nur für die Bereiche Kinderarbeit und Konfliktmineralien vorgesehen.
Obwohl der Ständerat mit seinem Gegenvorschlag die Kinderarbeit in den Fokus rückt, unterstützt UNICEF diesen nicht. Die Vorlage greift zu kurz. Mit einer reinen Fokussierung auf Kinderarbeit löst man das Problem nicht; die eigentlichen Ursachen werden ausgeblendet. Denn Kinderarbeit ist die Folge einer breiten Palette an Menschen- und Kinderrechtsverletzungen. Stattdessen sollten Unternehmen die gravierendsten Risiken und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten ermitteln und angehen.
Die Konzernverantwortungsinitiative selbst sowie der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrats decken nach Meinung von UNICEF Schweiz und Liechtenstein den Regelungsbedarf und den unverzichtbaren, breiten Fokus auf die unteilbare Gesamtheit der Menschenrechte besser ab. Aus diesem Grund hat UNICEF das Parlament in einem Schreiben gebeten, entweder die Volksinitiative oder den Gegenvorschlag des Nationalrats zu unterstützen.