Zürich, 14. August 2014 – Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Schweiz seit 1997 verbindlich. Sie berechtigt unter anderem jedes Kind offiziell, seine Meinung zu allen Belangen die es betreffen, frei zu äussern. Umfassende, neue Informationsbroschüren von UNICEF Schweiz und dem Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) sollen helfen, die Umsetzung des Anhörungsrechts zu verbessern.
Das Anhörungsrecht des Kindes umfasst alle Bereiche, in denen es um die Interessen des Kindes geht, sei es im Rechts-, Bildungs- oder Gesundheitswesen. Kinder dürfen ihre Meinung in allen Belangen, die sie betreffen, frei äussern und haben das Recht, dass diese gehört und bei Entscheidungen mitberücksichtigt wird. In der Praxis bestehen hinsichtlich der Anwendung und Handhabung der Kindesanhörung jedoch grosse Unterschiede. In gewissen Verfahren, wie beispielsweise bei Scheidungsverfahren, werden Kinder heute bereits vermehrt angehört, während in anderen Bereichen die Umsetzung des Anhörungsrechts erst am Anfang steht. Grundsätzlich findet immer noch viel zu selten eine wirkliche Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder statt. So ist auch das Bewusstsein, dass eine Anhörung Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Kindes ist, mehrheitlich noch nicht vorhanden.
Umfassende neue Informationsbroschüren
Ein Grund für die noch verbreitete Zurückhaltung im Durchführen von Kindesanhörungen liegt in der Unsicherheit verschiedener Seiten bezüglich deren Form, Inhalt und Zweck. Um Kinder, Jugendliche und Eltern gezielt zu informieren und Fachpersonen zu sensibilisieren, hat UNICEF Schweiz zusammen mit dem Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) fünf Informationsbroschüren zur Anhörung von Kindern in zivilrechtlichen Verfahren und bei Entscheidungen von grosser Tragweite im Schul- und Gesundheitswesen entwickelt. Drei Broschüren informieren Kinder und Jugendliche mit altersgerechten Erklärungen und Illustrationen über Sinn, Zweck und Rahmenbedingungen von Anhörungen (Anhörungsbroschüren für 5-8 Jährige, 9-12 Jährige und 13-18 Jährige). Hinzu kommen ein Ratgeber für Eltern und ein Leitfaden für Fachpersonen und Behörden mit praktischen Hilfsmitteln wie Checklisten und Briefvorlagen.
Die Broschüren sind kostenlos und können unter www.unicef.ch und www.mmi.ch als pdf-Datei herunter geladen werden. Die gedruckte Version kann ebenfalls kostenlos bestellt werden bei info@unicef.ch oder per Telefon: 044 317 22 66.
Kontakt für Medien:
Simone Isermann
Mediensprecherin
UNICEF Schweiz
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Tel. 044 317 22 72
E-Mail: f.jaccard@unicef.ch
Heidi Simoni
Institutsleiterin
Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI)
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E-Mail: simoni@mmi.ch
Sabine Brunner
Co-Autorin der Broschüren
Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI)
Tel. 044 205 52 20
E-Mail: brunner@mmi.ch