Die Mitglieder von UNICEF Schweiz und Liechtenstein können mit ihrem Stimmrecht direkt Einfluss nehmen und die Delegierten ihres Wahlkreises wählen. Als oberstes Organ bestimmt die Delegiertenversammlung die strategische Ausrichtung von UNICEF Schweiz und Liechtenstein.
Derzeit arbeitet eine interne Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Delegiertenversammlung, des Vorstandes und der Geschäftsleitung an einem Projekt zur Überprüfung der Vereinsstruktur. Der Vorschlag für eine optimale Vereinsstruktur soll am 19. September 2024 in der Delegiertenversammlung zum Entscheid vorgelegt werden. Die ersten Schritte im Wahlprozess der Delegiertenwahl 2024 stehen bereits jetzt an. Durch den Entscheid im September wäre die bestehende Vereins- und Delegiertenstruktur bei der Delegiertenwahl 2024 allfällig bereits überholt und die Delegiertenwahl müsste anders ablaufen.
Aus diesem Grund hat die Delegiertenversammlung am 16. Mai 2024 entschieden, die Delegiertenwahl 2024 einmalig auszusetzen. Die jeweils bestehende Amtsdauer für Delegierte, die per 31. Dezember 2024 ausläuft, wird einmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert – es sei denn, die oder der Delegierte möchte per als Delegierte/-r zurücktreten. Ein so freigewordener Sitz bleibt frei und wird, wenn nötig, bei der nächsten Delegiertenwahl besetzt. Dies betrifft elf Delegierte in den Wahlkreisen Nordwestschweiz, Ostschweiz und Graubünden und Zentralschweiz. Es gibt derzeit keinen freien Sitz in der Delegiertenversammlung. Zudem verlängert sich auch die Amtsdauer dieser Delegierten im Vorstand und in den ständigen Kommissionen bis zum 31. Dezember 2025 – es sei denn, die Delegierte oder der Delegierte möchte von diesem Amt zurücktreten.
Diese Änderungen sind als Übergangsbestimmung in den Statuten des Vereins UNICEF Schweiz und Liechtenstein festgelegt.