Welches Zeugnis erhält die Schweiz für die Umsetzung der Kinderrechte?
Am 21. und 22. Januar tagt in Genf der UN-Kinderrechtsausschuss und prüft zum zweiten Mal, ob und wie die Schweiz ihren Verpflichtungen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes nachkommt.
Im Fokus stehen unter anderem Schutzmassnahmen für vulnerable und gefährdete Kinder (von Armut betroffene Kinder, Kinder mit Behinderungen, unbegleitete, asylsuchende und Sans-Papier-Kinder) sowie die Herausforderung einer adäquaten Datenerfassung. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Schweiz werden voraussichtlich am 30./31. Januar veröffentlicht.
Die UN-Kinderrechtskonvention als weltweit gültiges «Grundgesetz» garantiert allen Kindern grundlegende Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert. Damit verpflichtete sie sich zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention einen ersten Umsetzungsbericht einzureichen und anschliessend alle fünf Jahre zu berichten. Der Erstbericht der Schweiz wurde im Jahr 2000 eingereicht und 2002 mit Schlussbemerkungen vom UN-Kinderrechtsausschuss verabschiedet. Der aktuelle zweite Bericht der Schweiz wurde im Jahr 2012 eingereicht.
Die Beratungen des UN-Kinderrechtsauschusses können per Livestream im Internet mitverfolgt werden unter: http://www.treatybodywebcast.org/
21. Januar 2015 15-18h
22. Januar 2015 10-13h und 15-18h
Kontakt für Medien:
Simone Isermann
Mediensprecherin
UNICEF Schweiz
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